Handy-Parken und mobile Bezahlsysteme

Vortrag von Herrn Dr. Joachim Wahle, Traff GO Road GmbH, Krefeld

 

 

Am 29.09.referierte Herr Dr. Joachim Wahle, Geschäftsführer der TraffGo Road GmbH, Krefeld zudem Thema „Handy – Parken und mobile Bezahlsysteme“
 

Herr Dr. Wahle studierte Physik und Mathematik an der RWTH-Aachen, University of Manchester und der Universität Augsburg. Nach seiner Promotion am Lehrstuhl für Physik von Transport und Verkehr der Uni Duisburg-Essen gründete er 2001 die TraffGo Road GmbH mit Sitz in Krefeld.

Das Unternehmen befasst sich neben der Entwicklung von Bezahlsystemen auch mit Verkehrserhebungen vgl. z.B. www.verkehr.rlp.de

Handy-Parken ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern die bargeldlose Zahlung von Parkgebühren wird aber in Deutschland lediglich in ca. 120 Kommunen mit mittleren Erfolg betrieben. Nach Auffassung des Referenten liegt Deutschland damit im Vergleich zu den Nachbarstaaten Niederlande und Dänemark sehr weit zurück.

Beim Handy-Parken entfällt für den Bürger der Gang zum Parkscheinautomaten. Zu unterscheiden sind die Bezahlvorgänge für Nutzer ohne und mit Registrierung.

Nicht registrierte Benutzer senden eine SMS an eine Kurzwahl-Nr., welche die Parkzone, sowie das eigene Kfz–Kennzeichen beinhaltet. Zur Abmeldung ist eine weitere SMS erforderlich, die zusätzlich die Parkdauer in Minuten übermittelt. Die Parkgebühr wird sodann über die Handy – Rechnung abgebucht. Problematisch ist hierbei die Überprüfung durch Ordnungsamtsmitarbeiter(innen), da der Handy – Parker zunächst nicht als solcher zu erkennen ist und erst bei der Weiterverarbeitung der eingelesenen Daten aussortiert wird.  

Die bei einem von etwa sieben derzeit aktiven und zertifizierten Providern registrierten Benutzer weisen sich durch eine Vignette im Fahrzeug als Handy – Parker aus. Für die Buchung von Parkvorgängen stehen komfortable Smartphone - Apps zur Verfügung. Die meisten Städte arbeiten derzeit jedoch lediglich mit einem einzigen Anbieter zusammen, so dass der Kunde sein System bei der Fahrt in eine andere Stadt u.U. nicht nutzen kann. Einen Schritt weiter geht hier u.a. die Stadt Köln, die eine anbieterübergreifende Plattform bereitstellt. Abgerechnet wird die geparkte Zeit, üblicherweise im Minutentakt per Monatsrechnung. Die Überprüfung erfolgt durch bloße Abfrage des Kennzeichens über einen Gateway.

Die Refinanzierung des Services für die Betreiber erfolgt über Nutzungsgebühren für die angeschlossenen Parkkunden, sodass die Kommune finanziell nicht zusätzlich belastet wird.

Die nächste Weiterentwicklung besteht in Apps, die den Standort des Fahrzeuges und die dort geltenden Parkierungsregeln über Georeferenzierung selbst ermitteln.

Auch die Fahrzeugindustrie ist bemüht, diesen Service als fahrzeuginterne Lösung anzubieten, es wurden bereits Handy-Park-Provider zu großen Teilen erworben.

Als zweites Projekt stellte Herr Dr. Wahle das System „Bezahllotse®“ zur Online- Überweisung von Verwarnungsgeldern vor.

Strafzettel werden vom Bürger häufig als negativ, ungerechtfertigt und die Bezahlung als kompliziert wahrgenommen. Nicht nur deshalb ist die Zahlungsmoral der Bürger schlecht. Die Kommunen müssen mehrfach zur Zahlung des Verwarngeldes auffordern. Ein weiteres Problem ist die korrekte Übertragung der Zahlungsdaten wie z.B. die 22-stellige IBAN.

Ebenso ist auch der Aufwand für die Nachbearbeitung von Falschüberweisungen in den Kommunen sehr kostenintensiv. Beim Bezahllotsen wird dagegen auf die übliche Scheibenwischerverwarnung zusätzlich ein QR-Code aufgedruckt. Dieser enthält  alle wichtigen Fall- und Zahlungsinformationen. Der Bürger scannt den QR-Code der Verwarnung mit seinem Smartphone ein und gelangt sofort zur stadtspezifischen Begrüßungsseite der Plattform „Bezahllotse“. www.bezahllotse.de .

Dort erhält er allgemeine Erläuterungen der Kommune sowie individuelle Informationen, insb. über das ihm zur Last gelegte Parkvergehen, sowie eine Auswahl an verschiedenen von der jeweiligen Kommune  ausgewählten Online-Bezahlverfahren z.B. Giropay, PayPal oder Sofortüberweisung. Die Informationen sind mehrsprachig verfügbar.

Bei der Bezahlung werden alle wichtigen Zahlungsinformationen vom Bezahllotsen an das Bezahlverfahren übermittelt. Der Parksünder erhält nach erfolgreicher Bezahlung eine Transaktionsbestätigung per SMS oder E-Mail.

In Kaiserslautern werden derzeit 5% der ausgestellten Strafzettel per „Bezahllotse“ bezahlt. Von diesen erfolgten 94% per Smartphone und 6% per Tablet. 77% der Einzahler nutzten das System zum ersten Mal, es gab aber auch einen „Großkunden“ mit 6 Zahlungen.

Besondere Mühe erforderte in der Vorbereitung der Umgang mit den amerikanischen Online–Bezahldiensten, die in der Regel bei jeder Überweisung ihre Gebühren (Disagio) automatisch einbehalten. Für Abrechnungen mit Kommunen sind jedoch die vollständige Überweisung der Einnahmen und eine separate Gebührenrechnung erforderlich, so dass hierfür eine zusätzliche Software zu entwickeln war.

In der anschließenden lebhaften Diskussion waren sich die Teilnehmer einig, dass eine flächendeckende Anwendung dieser Systeme allgemein wünschenswert wäre. Eine schnellere Einführung scheitert jedoch offenbar auch an den niedrigen Höhen der erhobenen Parkgebühren und Verwarngelder und der damit geringen Auskömmlichkeit dieser Einnahmen für die Kommunen. Die Investitionsbereitschaft in Parksysteme könnte jedoch bei steigenden Einnahmeerwartungen durchaus zunehmen.

Die zum Vortrag gezeigten Präsentationsfolien Bezahllotse und  Handy-Parken.

Weitere Informationen unter www.traffgoroad.com.