Am 25.-01. referierte Herr Dipl.Ing. Jürgen Brunsing in einem gut besuchten Online Vortrag zum Thema „Falträder als Teil der Mobilitätswende?“
Herr Brunsing ist Raumplaner, er hat 1999 im Bereich Freizeitverkehr promoviert und ist seit 2000 überwiegend freiberuflich tätig. Aktuell ist er in Teilzeit Verkehrsmanager an der TU Kaiserslautern, sowie freiberuflich tätig als "SchriftVerkehr - Büro für Publizistik und Planung" und freier Mitarbeiter bei team red Deutschland GmbH. Er ist seit 2015 begeisterter Faltradnutzer (Brompton)!
Die Vorläufer der heutigen Falträder, sog. „Klappräder“, kamen in den 1970 er Jahren erstmals auf den Markt, konnten sich aber u.a. auch aufgrund unzureichender Verarbeitungsqualität nicht durchsetzen. Sie verfügten zumeist auch nur über ein einziges Klappscharnier im Unterrohr und auch nicht über eine Gangschaltung.
Der Referent begann zunächst mit Ausführungen zur Mobilitätswende allgemein und den hierfür in Frage kommenden Verkehrsarten. Als wichtigste ausbaufähige Anwendung sieht Herr Brunsing die Verzahnung zwischen Fahrrad und ÖPNV und hier insbesondere die Mitnahme von Falträdern in Bussen und Zügen. Hier können im Regionalverkehr konkurrenzfähige Reisezeiten im Vergleich zur Autofahrt erzielt werden. Pkw-Nutzer wären aber nur zum Umstieg bereit, wenn die Verzahnung Rad-ÖV verbessert würde. Hier hält der Referent einen Marktanteil von 20% für erreichbar. Die regelmäßig kostenfreie Mitnahme eines Faltrades ist abzugrenzen von der Mitnahme normaler Fahrräder, Bike and Ride und Fahrrad-Verleihsystemen.
Die maßgebliche Wegeverbindung ist die Fahrt mit dem Rad von der Wohnung zum Startbahnhof und vom Zielbahnhof zum Arbeitsplatz.
Rad und ÖV verfügen dabei über spezifische Vor- und Nachteile. Auf der „letzten Meile“ ist das Fahrrad vollkommen unabhängig, bietet eine schnelle Punkt-zu-Punkt-Verbindung in einem 9 mal größeren Einzugsbereich im Vergleich zum Zu-Fuß-Gehen. Zudem erfordert es die geringsten öffentlichen Investitionen oder Betriebskostenzuschüsse.
Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen, insb. abschließbare Fahrradboxen sind nach Meinung des Referenten deutlich zu platzintensiv. Als Beispiel nannte er Anlagen in Münster oder in den Niederlanden, wo jede 2. ÖV- Fahrt einen Vorlauf mit dem Fahrrad hat, die Fahrradmitnahme aber restriktiv gehandhabt wird.
Ein großes Hemmnis für die Fahrradmitnahme besteht in der Vielfalt von Tarifbestimmungen, Zeitbegrenzungen, unterschiedlichen Zusatztickets in Abhängigkeit von Zeitkarten, zugelassene Fahrradtypen, Gepäck, Vorrang von Kinderwagen und Rollatoren sowie Ausnahmen für Schwerbehinderte. Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr nehmen 70% der Zeitkarteninhaber regelmäßig oder gelegentlich ein Fahrrad mit, für diese ist die Fahrrad-Mitnahme kostenlos, bei den übrigen Fahrgästen liegt dieser Anteil nur bei 18%. Falträder in zusammengeklapptem Zustand gelten jedoch als Handgepäck und können in allen öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos mitgenommen werden.
Die Sperrzeiten hängen zumeist auch von der Größe des ÖV-Fahrzeuges ab. Falträder können im Bus auch auf der Manövrierfläche für Rollstühle untergebracht werden. Im Freizeitverkehr zu beliebten Rad-Ausflugszielen kommt es häufiger zu Überfüllungen und Fahrzeitverlusten durch das Ein- und Ausladen der Räder.
Technische Daten der Falträder:
Die derzeit gängigen Falträder werden für etwa 750 – 2.000.-€ angeboten, gelegentlich gibt es aber deutlich preiswertere Angebote außerhalb des Fachhandels, von denen der Referent jedoch wegen möglicher Qualitätsmängel abrät. Die Felgengröße beträgt 16 – 20 Zoll, das Gewicht etwa 12 – 14 Kg. Die Ausstattung ist StVZO-konform, es sind Beleuchtung, Schutzbleche und Gepäckträger vorhanden. Üblich ist zudem eine 6-8-Gang-Kettenschaltung. Die kleineren Räder führen jedoch zu einem erhöhten Reifen- und Kettenverschleiss zudem ist das Laufverhalten im Vergleich zu anderen Fahrrädern etwas schlechter.
Die Versuche, Falträder in Verbünden in Kombination mit Zeitkarten vergünstigt anzubieten, waren jedoch bisher nicht erfolgreich. Die Ursache hierfür ist nach Auffassung des Referenten eine nicht vorhandene Förderung oder Lobbyarbeit für die Kombination ÖV-Faltrad, im Gegensatz zu z.B. P+R oder B+R.
Als Fazit wünschte sich Herr Brunsing eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten von Falträdern in den allgemeinen Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen, wie z.B. eine Definition des Faltrades, sowie Regelungen zur rechtssicheren Mitnahme von Falträdern, worunter durchaus auch ein zeitweiliger Ausschluss von der Beförderung fallen könnte.
Die neuen Elektro-Scooter sieht der Referent durchaus als Konkurrenz zum Faltrad an, weil sie ebenfalls zusammengeklappt werden können und damit für eine Mitnahme im ÖPNV geeignet wären.
Wegen des labilen Fahrverhaltens der Scooter, der fehlenden Gepäckmitnahme-Möglichkeit und der fragwürdigen Umweltbilanz bleibt das Fahrrad, gleich welcher Bauart die deutlich vorzugswürdigere Variante.
Die zum Vortrag gezeigte Präsentation finden Sie hier: